Familienleben


Auch damals fand das Familienleben vor allem am Wochenende und im Urlaub statt. Die wöchentliche Arbeitszeit sank im Laufe der 60er von etwa 48 auf 42 Stunden, je nach Beruf und Branche. Anfang der 60er war für die meistem Arbeitnehmer der Samstag noch ein Arbeitstag, zumindest der Vormittag. Es herrschte Vollbeschäftigung. Man hatte noch einen Beruf und keinen Job. Im Laufe der 60er setzte sich dann so nach und nach die 5-Tage-Woche durch. Allerdings nicht für Schüler. In den Schulen begann die 5-Tage-Woche Anfang der 70er und damit erst zum Ende meiner Schulzeit. An den Wochentagen war jedes Familienmitglied mit seinen jeweils vorgegeben Tätigkeiten beschäftigt. Die Kinder lernten in der Schule und machten ihre Hausaufgaben, der Vater verdiente auf seiner Arbeit das Geld und die Mutter führte den Haushalt.

Die wenige freie Zeit verbrachte man unter der Woche abends beim Lesen oder Fernsehen. Haushalt war in den 60ern noch ein Vollzeitjob. Wäsche wurde noch auf dem Herd in einem großen Topf gekocht, auf der Wäscheleine im Hof getrocknet und anschließend gebügelt. Löcher in den Socken wurden gestopft, verlorene Hemdknöpfe angenäht, zerissenen Hosen und Jacken geflickt. Es wurde noch viel selbst genäht, gekürzt, verengt, gerissene Gummibänder ausgetauscht. Die Zubereitung der Mahlzeiten war zeitaufwändig. Das Geschirr wurde per Hand gespült und abgetrocknet. Nach dem Saubermachen und Staubwischen wurden die Möbel mit Möbelpolitur und die Böden mit Bohnerwachs behandelt. Samstag war Kehr- und Badetag. Nachmittags wurden die Höfe und Bürgersteige gekehrt, was in der Regel von größeren Jungs oder den Männern durchgeführt wurde. Aus den offenen Fenstern drangen die Sportübertragungen aus den Radios, wo live aus den Fußballstadien kommentiert wurde. Abends wurde dann gebadet, damit man am Sonntag sauber war. In Wohnungen, die noch kein Bad hatten, wurde die Blechwanne aus dem Keller geholt und das Wasser zum Baden auf dem Herd erhitzt.

Der Sonntag war Familientag. Am Sonntagmorgen ging der Vater mit dem Nachwuchs spazieren, damit die Mutter zuhause in Ruhe das Mittagessen vorbereiten konnte. Es gab Fleisch in Form von Schnitzel, Hähnchen, Rouladen oder Schweinebraten mit Kartoffeln oder Knödeln mit Soße. Dazu je nach Jahreszeit Salate oder frisches Gemüse und zum Nachtisch Obst, Götterspeise oder auch schon mal ein Eis. Nach dem opulenten Mahl war Mittagsruhe angesagt, für die Mutter etwas später, da sie erst das Geschirr spülen und abtrocknen musste. Kinder mussten während der Mittagsruhe still sein. Kein Fernsehen (es lief meist eh noch nichts), keine Musik aus Radio oder Plattenspieler, kein Krach beim spielen. Die einzigen, über die Zeit der Mittagsruhe erlaubten Tätigkeiten, waren schlafen oder lesen.

Nach der Mittagsruhe gab es Kaffee und Kuchen, selbstverständlich selbst gebacken. Ein Sonntag ohne Kuchen ist kein Sonntag, hieß es damals. Für die Erwachsenen gab es Bohnenkaffee und für die Kinder Malzkaffee. Kaffee trank man entweder bei Verwandten, die man besuchte oder zuhause mit oder ohne Verwandten, die einen Besuch abstatteten. Gemahlen wurden die Kaffeebohnen noch selbst. Entweder manuell mittels langsamen Drehens einer Kurbel an der Kaffeemühle oder auch schon elektrisch mit einer elektrisch betrieben Kaffeemühle. Mit den Handkaffeemühlen konnte der Kaffee, je nach Bedarf, von grob bis ganz fein gemahlen werden. Das Mahlen des Kaffees erfüllte den Raum mit dem Duft frisch gemahlener Kaffeebohnen. Der gemahlene Kaffee kam dann in einen Filter, direkt über die Kaffeekanne wo er mit heißem Wasser aufgebrüht wurde. Dieser typische Kaffeeduft und -geschmack ging mit den Kaffee-Vollautomaten und den vakuumverpackten Kaffees verloren. Während die Erwachsenen sich am Kaffeetisch unterhielten, durften wir Kinder im Fernsehen Kinderstunde sehen. Das waren Sendungen mit der Augsburger Puppenkiste, den kleinen Strolchen, Flipper oder Bonanza.

Haushalt war reine Frauensache, was dem damals geltenden Rollenverständnis entsprach und im Familienrecht des BGB (§ 1356) so festgelegt war:
Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. Sie ist berechtigt erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.
Für Frauen, die diese Tätigkeiten nicht von ihren Müttern gelernt hatten oder ihre Kenntnisse zur Haushaltführung erweitern wollten, gab es Haushaltsschulen oder in einigen Städten auch spezielle "Bräuteschulen".

In den 60er begann sich dieses traditionbelle Familienbild zu ändern. Die Verbreitung von Kindergärten und modernen Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen und Wäscheschleudern, entlastete die Frauen bei der Erziehungs- und Hausarbeit. Gesteigerte Ansprüche wie das eigene Haus, ein Auto oder Urlaubsreisen führten dazu, dass auch Frauen vermehrt mit Erwerbstätigkeiten zum Haushaltseinkommen beitrugen. Durch das gestiegene Selbstbewußtsein der Frauen und die aufkommende Emanzipationsbewegung suchten immer mehr Frauen unabhängig vom Familieneinkommen nach neuen Aufgaben in der Berufswelt. So wurde dann auch der § 1356 BGB im Jahre 1977 der veränderten Realität angepasst:
Die Ehegatten regeln die Haushaltsführung im gegenseitigen Einvernehmen... Beide Ehegatten sind berechtigt, erwerbstätig zu sein.


Über die glücklichen oder auch unglücklichen Frauen der 60er sinnierte Ursula Noack von der politischen Kabaretttruppe "Münchner Lach- und Schießgesellschaft". Hier ist ein Ausschnitt aus ihrem Stück "Glückliche Frauen" aus dem Programm "Halt die Presse" der "Münchner Lach- und Schießgesellschaft" aus dem Jahre 1963.


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Abbildungen (von oben nach unten):
1: Artikel "Für Männer verboten", HÖRZU, Ausgabe 10/1960, Axel-Springer-Verlag


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